Allgemeine Geschäftsbedingungen der FrankenRaster GmbH

1. Allgemeines
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sie gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Die in Preislisten, Prospekten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen gemachten produkt- bzw. leistungsbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Systemen für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen beschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

3. Preise
Die in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab Buchdorf/Deutschland. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Erforderliche Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware zu Lasten des Käufers zu versichern. Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seines Vermögens ein, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. seiner Kreditwürdigkeit begründen, wie z.B. bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug und schleppender Zahlungsweise, so ist der Verkäufer, vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen und Lieferungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, wie z.B. Auskunftskosten, sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

4. Lieferzeit
Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich oder unverbindlich vereinbarten genannten Liefertermine oder Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Der Liefertermin / Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen, durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unserer Lieferanten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferzeit um die angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um die angemessene Zeit verlängerte Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt ­sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist -, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede Woche vollendeten Verzug, im Ganzen jedoch höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in vorstehendem Absatz genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

5. Liefermenge
Die Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Käufers oder einer von Ihm beauftragten Person unter dem Lieferschein festgelegt. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt uns sowie dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zur Versendung unsere Betriebsstätte verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt ist und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung bzw. Leistung nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus §455 BGB geltend machen und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Verkäufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl Einbruchdelikte zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

9. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderbelieferungen bzw. -leistungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die Lieferung / Leistung ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit bzw. Qualität der Lieferung / Leistung durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel unter Einhaltung von o.g. Frist bei uns anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Lieferung / Leistung ist unstatthaft. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen bzw. -leistungen gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitpunkt der Teillieferung bzw. -leistung ab.

10. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für den Ersatz und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

11. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. In solchen Fällen haftet die FrankenRaster GmbH maximal in Höhe des Auftragswertes. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Die FrankenRaster GmbH haftet nicht für Leistungsverzögerungen und Unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihm die Leistungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen jedweder Herkunft, der Untergang der von FrankenRaster GmbH in Anspruch genommenen in- und ausländischen Dienstleistungsunternehmen, Störungen im Bereich der deutschen Telekom etc. Dies gilt auch, wenn sie bei den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen auftreten. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgeschäden. Treten im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen Störungen auf, so verpflichtet sich der Kunde, diese von ihm erkannten Störungen der FrankenRaster GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eine permanente Kontrolle der einzelnen Leistungen ist dem Leistungsanbieter nicht möglich. Eine Haftung diesbezüglich kann von der FrankenRaster GmbH nicht übernommen werden, somit können auch Schadenersatzansprüche für nicht oder zu spät erkannte bzw. angezeigte Störungen nicht geltend gemacht werden. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Datensicherheit
Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für die Wiederbeschaffung von Daten, die wir bereits zum Kunden ausgeliefert haben, haften wir jedoch nicht. Für diese Sicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Daten werden in unserem Hause lediglich bis zu 6 Monaten gesichert.

13. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont erfolgt unter Vorbehalt in jedem Fall nur zahlungshalber, und ist erst in Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat. Alle dadurch tatsächlich entstehenden Spesen werden dem Käufer berechnet. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% jährlich zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte wird davon nicht berührt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes wird besonders hingewiesen. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Buchdorf in Bayern vereinbart. Gerichtsstand ist Buchdorf, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist Buchdorf Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

15. Urheberrecht
Die FrankenRaster GmbH besitzt alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Software-Produktlinie easyRaster und den Inhalten der Werbeunterlagen und des Webauftrittes. Eine Weiterveräußerung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.

16. Software
Für die Lieferung von Software und Daten gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. CD-Rom/DVD) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

17. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Sie sind vielmehr so umzudeuten, daß hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, und der ursprünglich gewünschte Zweck erreicht wird. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.