Allgemeine
Geschäftsbedingungen der FrankenRaster GmbH
1.
Allgemeines
Alle unsere Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sie gelten damit
auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für
alle künftigen Geschäftsbedingungen. Diese
Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung als angenommen. Sind unsere Bedingungen
geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem
Käufer erstmals zugegangen sind. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen
des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam.
2.
Angebote und Vertragsabschluss
Die in Preislisten, Prospekten, Angeboten oder
sonstigen Unterlagen gemachten produkt- bzw. leistungsbeschreibenden
Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-,
Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf
die Verwendbarkeit von Systemen für neue Technologien sind
freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Geringe Abweichungen von solchen beschreibenden Angaben gelten
als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des
Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht
unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von
Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt
dienen. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden
unterzeichnete Bestellung oder die von ihm unterzeichnete
Auftragsbestätigung ist bindend. Wir sind berechtigt, das
darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung
und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich.
3. Preise
Die in unseren Angeboten und Preislisten
genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart, ab Buchdorf/Deutschland. Alle Preise sind, soweit nicht
ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl.
Erforderliche Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Der
Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware
zu Lasten des Käufers zu versichern. Tritt beim
Käufer eine Verschlechterung seines Vermögens ein,
die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. seiner
Kreditwürdigkeit begründen, wie z.B. bei Wechsel- und
Scheckprotesten, Zahlungsverzug und schleppender Zahlungsweise, so ist
der Verkäufer, vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte
berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen
und Lieferungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere
sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis, wie z.B. Auskunftskosten, sofort
fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Käufer nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig sind.
4.
Lieferzeit
Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung
bleibt vorbehalten. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbarten genannten Liefertermine oder Lieferfristen
pünktlich einzuhalten. Der Liefertermin / Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige
Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist. Im Falle unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z.B. Betriebsstörungen, durch
höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unserer
Lieferanten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert sind, die Lieferzeit um die angemessene
Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um die angemessene Zeit
verlängerte Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine
angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wird durch die o.g.
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder
unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Geraten wir
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so
ist der Käufer berechtigt sofern ihm aus der
Verspätung ein Schaden entstanden ist -, eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede
Woche vollendeten Verzug, im Ganzen jedoch höchstens 10% vom
Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen,
die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäß benutzt werden können.
Entschädigungsansprüche des Bestellers, die
über die in vorstehendem Absatz genannte Grenze von 10%
hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter
Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das
Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem
Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5.
Liefermenge
Die Liefermenge wird verbindlich durch
Unterschrift des Käufers oder einer von Ihm beauftragten
Person unter dem Lieferschein festgelegt. Sichtbare Mengendifferenzen
müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt uns sowie dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Danach sind
Beanstandungen ausgeschlossen. Übernahme der Ware durch
Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge,
einwandfreie Umhüllung und Verladung
6.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist, oder zur
Versendung unsere Betriebsstätte verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus erfolgt ist und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Käufer über.
7.
Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung bzw.
Leistung nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.
Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen bzw. Leistungen
erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den
Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Vorher ist
die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den
Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit
einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen
ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er
nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir
können in einem solchen Fall die Rechte aus §455 BGB
geltend machen und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers
gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind
dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu
benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die
Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25%
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende
Ware vom Verkäufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl
Einbruchdelikte zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
9.
Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-,
Falsch- oder Minderbelieferungen bzw. -leistungen sind dem
Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung
schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gelten
dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der
Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der
Mängelrüge nachzuweisen. Die Lieferung / Leistung ist
am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung
aufgrund der Beschaffenheit bzw. Qualität der Lieferung /
Leistung durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen
kann, hat der Käufer Stichproben auf seine Kosten von
sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel
unter Einhaltung von o.g. Frist bei uns anzuzeigen. Ein
Zurückweisen der Lieferung / Leistung ist unstatthaft.
Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen bzw. -leistungen
gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitpunkt der Teillieferung bzw.
-leistung ab.
10.
Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefer- bzw.
Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern.
Für den Ersatz und die Ausbesserung gewährleisten wir
in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist
bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu
verlangen. Ansprüche des Käufers auf
Gewährleistung sind davon abhängig, dass der
Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen
und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach
Lieferung anzeigt. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben
hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns
die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes
nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten.
Verweigert der Käufer dies, ist der Verkäufer von der
Gewährleistung befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für solche Ansprüche des
Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz,
die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder
Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
entstanden sind. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten
Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Ist
der Käufer Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns
schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
11.
Schadensersatz
Schadenersatzansprüche,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung
von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug,
anfänglichem Unvermögen, zu vertretender
Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung
unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze
mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf
unser Verschulden zurückzuführen, so ist der
Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch
beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf
10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen
der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß
benutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers,
die über die genannte Grenze in Höhe von 10%
hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird. In solchen Fällen haftet die
FrankenRaster GmbH maximal in Höhe des Auftragswertes. Das
Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt. Die FrankenRaster GmbH haftet nicht für
Leistungsverzögerungen und Unmöglichkeiten aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihm die
Leistungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen
jedweder Herkunft, der Untergang der von FrankenRaster GmbH in Anspruch
genommenen in- und ausländischen Dienstleistungsunternehmen,
Störungen im Bereich der deutschen Telekom etc. Dies gilt
auch, wenn sie bei den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen
auftreten. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von
entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder
unmittelbaren Folgeschäden. Treten im Zusammenhang mit den von
uns erbrachten Leistungen Störungen auf, so verpflichtet sich
der Kunde, diese von ihm erkannten Störungen der FrankenRaster
GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eine permanente Kontrolle der
einzelnen Leistungen ist dem Leistungsanbieter nicht möglich.
Eine Haftung diesbezüglich kann von der FrankenRaster GmbH
nicht übernommen werden, somit können auch
Schadenersatzansprüche für nicht oder zu
spät erkannte bzw. angezeigte Störungen nicht geltend
gemacht werden. Soweit unsere Haftung beschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.
Datensicherheit
Der Kunde stellt uns von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Unsere Server werden regelmäßig
gesichert. Für die Wiederbeschaffung von Daten, die wir
bereits zum Kunden ausgeliefert haben, haften wir jedoch nicht.
Für diese Sicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die
Daten werden in unserem Hause lediglich bis zu 6 Monaten gesichert.
13.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, soweit nicht anders
ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach
Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Wechsel-
und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als
Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung
in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont
erfolgt unter Vorbehalt in jedem Fall nur zahlungshalber, und ist erst
in Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel
eingelöst hat. Alle dadurch tatsächlich entstehenden
Spesen werden dem Käufer berechnet. Gerät der
Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in
Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% jährlich zu
bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte wird davon nicht
berührt.
14.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Auf die Bestimmungen des
Außenwirtschaftsgesetzes wird besonders hingewiesen.
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Buchdorf in
Bayern vereinbart. Gerichtsstand ist Buchdorf, mit der
Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes
oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der
Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist Buchdorf Gerichtsstand. Dies gilt auch,
falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.
Urheberrecht
Die FrankenRaster GmbH besitzt
alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Software-Produktlinie
easyRaster und den Inhalten der Werbeunterlagen und des Webauftrittes.
Eine Weiterveräußerung, bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung.
16.
Software
Für
die Lieferung von Software und Daten gelten darüber hinaus die
dem Datenträger (z.B. CD-Rom/DVD) beiliegenden und/oder auf
diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch
Öffnung des versiegelten Datenträgers
ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des
Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur
Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich
auszuüben ist.
17.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt. Sie sind vielmehr so umzudeuten, daß
hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, und
der ursprünglich gewünschte Zweck erreicht wird. Der
Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen
Zwecke verwenden.